Der Kostenbeitrag für das Tageszentrum ist sozial gestaffelt und richtet
sich nach dem monatlichen Einkommen und der jeweiligen Pflegegeldstufe. Die
rechtliche Grundlage für den Kostenbeitrag bildet die oö. Sozialhilfeverordnung.
Die Preise der Leistungen der Mobilen Dienste des SHV-LL sind sozial gestaffelt,
diese sind von der Höhe des Einkommens und dem Pflegegeldbezug abhängig
und werden direkt verrechnet.
Der Fahrdienst wird vom SHV-LL nicht angeboten und muss von den Angehörigen
in Eigenleistung durchgeführt bzw. übernommen werden. Darüber
hinaus gibt es die Möglichkeit den Hol- und Bringdienst über den Samariterbund
in Anspruch zu nehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht der derzeit gültigen Tarife:
Tarife Tageszentrum gültig ab 01.01.2023 [PDF]Tarife Heimentgelte gültig ab 01.01.2023 [PDF]